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   VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17   

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VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17 (https://dejure.org/2021,5228)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18.02.2021 - 3 A 696/17 (https://dejure.org/2021,5228)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 18. Februar 2021 - 3 A 696/17 (https://dejure.org/2021,5228)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (30)

  • BVerwG, 19.03.1982 - 8 C 34.81

    Erschließungsanlage - Teilanlagen - Vorausleistung - Herstellung

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Die Erhebung von Vorausleistungen auf den Erschließungsbeitrag setzt gemäß § 133 Abs. 3 Satz 1 BauGB voraus, dass die endgültige Herstellung der Erschließungsanlage innerhalb von vier Jahren nach Abschluss des Verwaltungsverfahrens zu erwarten ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.3.1982 - 8 C 34.81 -, juris Rn. 21).

    Eine solche Wahlfreiheit besteht allerdings nur dann, wenn die Voraussetzungen sowohl für das eine als auch das andere Vorgehen erfüllt sind (BVerwG, Urt. v. 19.3.1982 - 8 C 34.81 -, juris Rn. 22 m.w.N.).

    Eine Kombination der Vorfinanzierungsinstrumente Vorausleistung und Kostenspaltung dergestalt, dass auf die der Vorausleistung eigentümliche zeitliche Beschränkung, d.h. den zeitlichen Zusammenhang zwischen der Vorausleistung und der endgültigen Herstellung der gesamten Erschließungsanlage, verzichtet werden könnte, ist jedoch ausgeschlossen (BVerwG, Urt. v. 19.3.1982 - 8 C 34.81 -, juris Rn. 24).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Für die Herstellung der Teileinrichtung Straßenentwässerung ist ein bloßes Versickernlassen von Regenwasser nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2007 - 9 C 5.06 -, juris Rn. 40, zu dem Merkmal "örtliche Ausbaugepflogenheiten" in der Überleitungsvorschrift des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB; vgl. hierzu auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 2 Rn. 63 f.).

    Ein bloßes Versickern des unkontrolliert von der Fahrbahn ablaufenden Regenwassers im Straßenseitenraum ohne irgendeine kunstmäßige Veränderung des Bodens und ohne entsprechendes "planmäßiges" Vorgehen der Gemeinde ist jedoch - wie bereits ausgeführt - für die Herstellung der Teileinrichtung Straßenentwässerung nicht ausreichend (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.2007 - 9 C 5.06 -, juris Rn. 40, zu dem Merkmal "örtliche Ausbaugepflogenheiten" in der Überleitungsvorschrift des § 242 Abs. 9 Satz 2 BauGB; Nds. OVG, Beschl. v. 2.6.2015 - 9 LA 42/14 -, n.v.).

    Auch wenn das planmäßige Ausnutzen der natürlichen Bodenverhältnisse durch Anlegen einer hinreichenden Querneigung der Fahrbahn auch ohne weitere "kunstmäßige Herstellung" von Anlagen im Straßenseitenraum den anerkannten Regeln der Technik und Baukunst entsprechen kann (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.6.2015 - 9 LA 42/14 -, n.v.; vgl. aber auch BVerwG, Urt. v. 11.7.2007 - 9 C 5.06 -, juris Rn. 40), sind vorliegend die Herstellungsmerkmale nach § 10 Abs. 2 EBS nicht erfüllt.

  • BVerwG, 15.05.2013 - 9 C 3.12

    Erschließungsbeitrag; Erschließungsbeitragssatzung; Erschließungsanlage;

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Dies gilt nicht nur für die Straße insgesamt, sondern auch für die einzelnen Teileinrichtungen der Straße (BVerwG, Urt. v. 13.12.1985 - 8 C 66.84 -, juris Rn. 32, und Urt. v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 -, juris Rn. 13).

    Der Aufwand, der durch Änderungen an den bereits zuvor hergestellten Teileinrichtungen entsteht, kann demgegenüber nicht mehr nach Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden, sondern nur - wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind - nach dem Ausbaubeitragsrecht (vgl. zu Vorstehendem: Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 2 Rn. 29; BVerwG, Urt. v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 26 f.).

    Der Aufwand, der durch Bauarbeiten an den bereits zuvor hergestellten Teileinrichtungen entsteht, kann nicht mehr nach Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden, sondern nur - wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind - nach dem Ausbaubeitragsrecht nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) (vgl. zu Vorstehendem: Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 2 Rn. 29; BVerwG, Urt. v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 26 f.).

  • OVG Niedersachsen, 09.08.2016 - 9 LC 29/15

    Anliegerstraße; Durchgangsstraße; Einstufung; Straße; Straße mit starkem

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Der Aufwand, der durch Änderungen an den bereits zuvor hergestellten Teileinrichtungen entsteht, kann demgegenüber nicht mehr nach Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden, sondern nur - wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind - nach dem Ausbaubeitragsrecht (vgl. zu Vorstehendem: Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 2 Rn. 29; BVerwG, Urt. v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 26 f.).

    Eine Entwässerung über den Straßenseitenraum ohne weitere bauliche Maßnahmen kann zwar im Einzelfall eine endgültig hergestellte Straßenentwässerung darstellen; dies gilt allerdings nur dann, wenn die Entwässerung gezielt so angelegt wird, dass mittels der errechneten Querneigung der Fahrbahn ein Ablaufen des Regenwassers zu den Seitenstreifen und ein dortiges Versickern gewährleistet ist (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 2.6.2015 - 9 LA 42/14 -, n.v., S. 5, Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 28 ff., und Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 30/15 -, n.v., S. 10 f.).

    Der Aufwand, der durch Bauarbeiten an den bereits zuvor hergestellten Teileinrichtungen entsteht, kann nicht mehr nach Erschließungsbeitragsrecht abgerechnet werden, sondern nur - wenn die weiteren Voraussetzungen gegeben sind - nach dem Ausbaubeitragsrecht nach dem Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz (NKAG) (vgl. zu Vorstehendem: Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl. 2018, § 2 Rn. 29; BVerwG, Urt. v. 15.5.2013 - 9 C 3.12 -, juris Rn. 13; Nds. OVG, Urt. v. 9.8.2016 - 9 LC 29/15 -, juris Rn. 26 f.).

  • OVG Niedersachsen, 22.12.2009 - 9 ME 108/09

    Aufspaltung einer öffentlichen Einrichtung i.S.v. § 6 Abs. 1 niedersächsisches

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Die Bildung von Ausbauabschnitten stellt ein Vorfinanzierungsinstrument dar, welches es der Gemeinde ermöglicht, die Aufwendungen für bestimmte Straßenstrecken alsbald nach Herstellung und Entstehung der Kosten durch Beiträge zu decken, ohne die Herstellung der gesamten Anlage abwarten zu müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2017 - 9 C 20.15 -, juris Rn. 35; zum Straßenausbaubeitrag vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6).

    Dementsprechend muss das Bauprogramm (vgl. hierzu auch VG Lüneburg, Urt. v. 21.04.2015 - 3 A 181/13 -, n.v., und Urt. v. 21.5.2010 - 3 A 175/07 -, juris Rn. 20 ff., 30) der Gemeinde bei einer Abschnittsbildung einen Ausbau über den (zunächst) ausgebauten Abschnitt hinaus vorsehen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VG Lüneburg, Urt. v. 6.5.2020 - 3 A 226/16 -, juris Rn. 39).

  • VG Lüneburg, 21.05.2010 - 3 A 175/07

    Anforderungen an die Festsetzung von Straßenausbaubeiträgen; Möglichkeit der

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Dementsprechend muss das Bauprogramm (vgl. hierzu auch VG Lüneburg, Urt. v. 21.04.2015 - 3 A 181/13 -, n.v., und Urt. v. 21.5.2010 - 3 A 175/07 -, juris Rn. 20 ff., 30) der Gemeinde bei einer Abschnittsbildung einen Ausbau über den (zunächst) ausgebauten Abschnitt hinaus vorsehen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VG Lüneburg, Urt. v. 6.5.2020 - 3 A 226/16 -, juris Rn. 39).

    Das Bauprogramm hat daher einen hinreichenden gestalterischen Detaillierungsgrad aufzuweisen, anhand dessen später auch festgestellt werden kann, zu welchem Zeitpunkt die Verwirklichung des Bauprogramms abgeschlossen ist (vgl. Sächs. OVG, Urt. v. 11.4.2018 - 5 A 197/16 -, juris Rn. 31; OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 21.10.2009 - 2 LB 15/09 -, juris Rn. 44; VG Lüneburg, Urt. v. 21.05.2010 - 3 A 175/07 -, juris Rn. 30).

  • VG Lüneburg, 18.03.2014 - 3 A 220/12

    Abschnittsbildung; Straßenausbaubeitrag; Teilstreckenausbau

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Bereits im Zeitpunkt der Abschnittsbildung muss die planerische und bauliche Konzeption zeitlich fest umrissen sein (VG Lüneburg, Urt. v. 18.3.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 27; so auch BayVGH, Beschl. v. 15.4.2015 - 6 ZB 14.2843 -, juris Rn. 10; Sächs. OVG, Urt. v. 31.3.2016 - 5 A 99/14 -, juris Rn. 42).

    Die Abschnittsbildung stellt ein Vorfinanzierungsinstitut dar und die Beitragspflichtigen an der Straße in gesamter Länge bilden eine Schicksalsgemeinschaft, die durch die Abschnittsbildung nicht auf unabsehbare Zeit auseinandergerissen werden darf (VG Lüneburg, Urt. v. 18.3.2014 - 3 A 220/12 -, juris Rn. 27).

  • VG Lüneburg, 06.05.2020 - 3 A 226/16

    Abschnittsbildung; Ausbau, gesamte Länge; Gemeindestraße; Ortsdurchfahrt;

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Dementsprechend muss das Bauprogramm (vgl. hierzu auch VG Lüneburg, Urt. v. 21.04.2015 - 3 A 181/13 -, n.v., und Urt. v. 21.5.2010 - 3 A 175/07 -, juris Rn. 20 ff., 30) der Gemeinde bei einer Abschnittsbildung einen Ausbau über den (zunächst) ausgebauten Abschnitt hinaus vorsehen (Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6 m.w.N.; VG Lüneburg, Urt. v. 6.5.2020 - 3 A 226/16 -, juris Rn. 39).

    Ein Bauprogramm muss dabei über die bloße Bekundung der Absicht, eine bestimmte Anlage in der Zukunft auf ganzer Länge irgendwann (weiter) auszubauen, hinausgehen (VG Lüneburg, Urt. v. 6.5.2020 - 3 A 226/16 -, juris Rn. 39).

  • OVG Niedersachsen, 19.02.2020 - 9 LB 132/17

    Allwetterbad; Anliegerstraße; Ausbaubeitrag; Ausbaubeitragsrecht; Ausbaumaßnahme;

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Als Mindestanforderung ist allgemein jedoch vorauszusetzen, dass die Fahrbahn - in Form einer Deckschicht aus Asphalt, Teer, Beton, Pflaster oder einem ähnlichen Material - hinreichend befestigt war und sich auf einem festen Unterbau befand und dass eine - wenn auch primitive - Straßenentwässerung, z. B. über offene Gräben, sowie eine Straßenbeleuchtung, die eine ausreichende Ausleuchtung der Straße und damit einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglichte, vorhanden waren (Nds. OVG, Urt. v. 19.2.2020 - 9 LB 132/17 -, juris Rn. 118 m. w. N.; vgl. auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 10. Aufl., 2018, § 2 Rn. 47 ff.: Unterbau wohl nicht erforderlich).

    Eine Erschließungsanlage ist erst dann erstmalig insgesamt hergestellt, wenn sie erstmals die nach dem satzungsmäßigen Teileinrichtungsprogramm (für die nicht flächenmäßigen Teileinrichtungen) und dem (dieses Teileinrichtungsprogramm bezüglich der flächenmäßigen Teileinrichtungen ergänzenden) Bauprogramm erforderlichen Teileinrichtungen aufweist und diese dem jeweils für sie aufgestellten technischen Ausbauprogramm entsprechen (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.10.1995 - 8 C 13.94 -, juris Rn. 19; Nds. OVG; Urt. v. 19.2.2020 - 9 LB 132/17 -, juris Rn. 120 f. und Urt. v. 29.5.2019 - 9 LC 110/17 - juris Rn. 59, 62, sowie Beschl. v. 9.9.2009 - 9 ME 8/09 -, juris Rn. 8).

  • BVerwG, 07.03.2017 - 9 C 20.15

    Abschluss der Herstellungsarbeiten; Abschnittsbildung; Angewiesensein auf eine

    Auszug aus VG Lüneburg, 18.02.2021 - 3 A 696/17
    Die Bildung von Ausbauabschnitten stellt ein Vorfinanzierungsinstrument dar, welches es der Gemeinde ermöglicht, die Aufwendungen für bestimmte Straßenstrecken alsbald nach Herstellung und Entstehung der Kosten durch Beiträge zu decken, ohne die Herstellung der gesamten Anlage abwarten zu müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 7.3.2017 - 9 C 20.15 -, juris Rn. 35; zum Straßenausbaubeitrag vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.12.2009 - 9 ME 108/09 -, juris Rn. 6).
  • BVerwG, 27.01.1982 - 8 C 12.81

    Prüfungsumfang bei fehlerhaft begründetem Erschließungsbeitragsbescheid und

  • OVG Niedersachsen, 04.03.2016 - 9 LA 154/15

    Außenbereichsstraße; sachliche Beitragspflicht; Beschwer; Dauerkleingärten;

  • BVerwG, 09.12.1988 - 8 C 72.87

    Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine Zustimmung i.S. des § 125 Abs.

  • BVerwG, 27.09.1982 - 8 C 145.81

    Baurecht - Zustimmung - Nachträglich - Erschließungsbescheid

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2009 - 2 LB 15/09

    Eine durch den Ausbau verwirklichte Gestaltungsvielfalt als Annahme einer

  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 5 A 99/14

    Verkehrsanlage; Teilstrecke ; Fertigstellung der Verkehrsanlage; sachliche

  • VGH Bayern, 15.04.2015 - 6 ZB 14.2843

    Straßenausbaubeitragsrecht; Ortsstraße; natürliche Betrachtungsweise;

  • OVG Sachsen, 11.04.2018 - 5 A 197/16

    Straßenausbaubeitrag; Verkehrsanlage; Abschnittsbildung; konkrete Ausbauabsicht

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.02.1987 - 9 B 122/86
  • VG Lüneburg, 26.11.2013 - 3 A 193/12

    Entwässerung; Erschließungsbeitrag; Seitenstreifenentwässerung;

  • VG Magdeburg, 21.03.2013 - 2 A 199/12

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen; Voraussetzungen einer Abschnittsbildung

  • VG Magdeburg, 07.09.2015 - 3 A 181/13

    Weiterbildung zum Fachtierarzt für Tierschutz; Festlegung der Weiterbildungszeit

  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 13.94

    Umwandlung einer Außenbereichs in eine Anbaustraße - Anforderungen an die

  • BVerwG, 13.12.1985 - 8 C 66.84

    Änderung des Ausbauprogramms - Gehweg - Herstellung der Anlage - Teilanlage -

  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

  • OVG Niedersachsen, 21.05.2019 - 9 LC 110/17

    Ablöseverträge; beitragsfähiger Aufwand; Bauprogramm; Bestimmtheit, hinreichende;

  • BVerwG, 22.11.1968 - IV C 82.67

    Umfang der Erschließungsbeiträge bei Ortsdurchfahrten

  • OVG Niedersachsen, 09.09.2009 - 9 ME 8/09

    Beitragspflicht; Erschließungsbeitrag; Herstellung, endgültige;

  • BVerwG, 04.06.1993 - 8 C 12.92

    Erhebung von Beiträgen für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung - Heranziehung

  • BVerwG, 08.03.1985 - 8 C 65.83

    Zurückstellung vom Zivildienst - Zivildienstpflichtiger - Erfüllung besonderer

  • VG Augsburg, 22.04.2021 - Au 2 K 20.946

    Erstattung von entgangenen Straßenausbaubeiträgen wegen Gesetzesänderung

    Selbst wenn davon ausgegangen würde, dass - wie von Klägerseite ausgeführt - nach Maßgabe der RAS-Ew 1987 bzw. des vorher zur Anwendung gekommenen Merkblatts für die Entwässerung von Straßen aus dem Jahr 1971 in Einzelfällen eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung über den Straßenseitenraum ohne Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen vorliegen kann (so etwa NdsOVG, U.v. 9.8.2015 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 28 ff.; VG Lüneburg, U.v. 18.2.2021 - 3 A 696/17 - juris Rn. 30), setzt dies zumindest voraus, dass diese Art der Straßenentwässerung gezielt geplant und das Ablaufen des Regenwassers in den Seitenstreifen durch eine entsprechende Wölbung bzw. Querneigung der Straße bautechnisch gewährleistet wird (VG Lüneburg a.a.O).
  • VG Augsburg, 28.04.2022 - Au 2 K 21.1089

    Straßenausbaubeitragsrecht, Anspruch auf Erstattung entgangener

    Selbst wenn davon ausgegangen würde, dass nach Maßgabe der RAS-Ew 1987 bzw. des vorher zur Anwendung gekommenen Merkblatts für die Entwässerung von Straßen aus dem Jahr 1971 in Einzelfällen eine ordnungsgemäße Straßenentwässerung über den Straßenseitenraum ohne Durchführung weiterer baulicher Maßnahmen vorliegen kann (so etwa NdsOVG, U.v. 9.8.2015 - 9 LC 29/15 - juris Rn. 28 ff.; VG Lüneburg, U.v. 18.2.2021 - 3 A 696/17 - juris Rn. 30), setzt dies zumindest voraus, dass diese Art der Straßenentwässerung gezielt geplant und das Ablaufen des Regenwassers in den Seitenstreifen durch eine entsprechende Wölbung bzw. Querneigung der Straße bautechnisch gewährleistet wird (VG Lüneburg a.a.O.).
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